Begriff "Zwangsarbeiter": KZ-Häftlinge

Angesichts des eklatanten Arbeitskräftemangels entschied die SS-Führung Anfang 1942, auch KZ-Häftlinge für die Kriegswirtschaft zu mobilisieren. Die breite und effiziente industrielle Nutzung der KZ-Arbeitskräfte wurde jedoch zunächst durch die Vorgabe eingeschränkt, dass sich die Fabrikationsanlagen innerhalb der KZs befinden mussten, wozu sich nur wenige Unternehmen bereitfanden. Doch im September 1942 setzte Rüstungsminister Speer bei Hitler durch, der Industrie die notwendigen Arbeitskräfte unter der Voraussetzung zu überstellen, dass direkt bei den Rüstungsbetrieben KZ-Außenlager errichtet würden.

In Göttingen gab es ein Außenlager des KZs Buchenwald.
 

KZ-Häftlinge verschiedener Nationalität (auch Juden)

aus Lagern im Reichsgebiet
vom SS-Wirtschafts- und Verwaltungs-Hauptamt an private und öffentliche Unternehmen vermittelt


 
Literatur:

Karola Fings, "Not kennt kein Gebot" - Kommunalverwaltung und KZ-Außenlager, in: Dachauer Hefte 15 (1999), S. 66-76

Gerhard Hirschfeld, Zur Begrifflichkeit "Zwangsarbeit", in: Klaus Barwig / Dieter R. Bauer / Karl-Joseph Hummel, Zwangsarbeit in der Kirche, Entschädigung, Versöhnung und historische Aufarbeitung, Stuttgart 2001
 


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