NS-Zwangsarbeit: Relève, STO und Transformation - Abkommen mit der Vichy-Regierung 1942/1943

Im Juni 1942 und im April 1943 kam es zu zwei Abkommen zwischen der Vichy-Regierung und dem Deutschen Reich, in deren Rahmen Zivilarbeiter gegen Kriegsgefangene "getauscht" wurden.

Im Juni 1942 wurde zunächst vereinbart, dass im Austausch für 150.000 zivile französische Fachkräfte 50.000 französische Kriegsgefangene "beurlaubt" werden sollten und nach Frankreich zurückkehren durften. Für einen französischen Kriegsgefangenen mussten also 3 Zivilarbeiter nach Deutschland. Es verwundert nicht, dass diese Aktion nicht sehr erfolgreich war. Im Zuge der sog. Relève kamen 1942/43 nur ungefähr 240.000 französische Zivilarbeiter nach Deutschland und ungefähr 90.000 Kriegsgefangene konnten dafür in ihre Heimat zurückkehren.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel verstärkte daher den Druck auf das Vichy-Regime und erreichte, dass im September 1942 die allgemeine Dienstpflicht für Männer zwischen 18 und 50 und Frauen zwischen 21 und 35 Jahren eingeführt wurde. Einige Monate später, im Februar 1943, wurde sie im Service du travail obligatoire (STO) institutionalisiert. Der STO schrieb für alle Männer zwischen 1920 und 1922 (später erweitert um den Jahrgang 1919) eine zweijährige Dienstpflicht vor.

Im April 1943 handelt Sauckel mit der Vichy-Regierung ein neues Abkommen aus, das vorsah, dass für jeden Franzosen, der im Rahmen des STO nach Deutschland kam, ein französischer Kriegsgefangener "beurlaubt" wurde - nur hieß "Beurlaubung" diesmal nicht Rückkehr in die Heimat, sondern nur, dass der Kriegsgefangene den Status eines Zivilarbeiters annahm. Vorteil dieser Transformation für die französischen Kriegsgefangenen war, dass sie nun für vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn erhielten wie die französischen Zivilarbeiter, die diesbezüglich den Deutschen gleichgestellt waren. Dafür verloren sie den Schutz der Genfer Konvention und des Internationalen Roten Kreuzes und liefen Gefahr, von ihren Landsleuten als Kollaborateure angesehen zu werden. Bis Mitte 1944 machen daher von den knapp 800.000 verbliebenen französischen Kriegsgefangenen nur 222.000 von dem Angebot der Transformation Gebrauch, und dies teilweise auch nur unter Zwang, weil Arbeitskommandos geschlossen in den Zivilstatus überführt wurden, wenn sich die Mehrheit dafür aussprach.

Einwohnermeldekarte eines ehemaligen franz&oum;sischen Kriegsgefangenen

Die Einwohnermeldekarte eines Arbeiters (ehemaliger Fabrikant) aus einer größeren Gruppe von französischen Kriegsgefangenen aus einem Kriegsgefangenenlager in Holtensen, die in den Zivilarbeiterstatus überführt wurden und ab 17. August 1943 bei der Winkel GmbH arbeiteten. Auch in den Aluminiumwerken lassen sich einzelne Kriegsgefangene nachweisen, die in Zivilarbeiter umgewandelt wurden.

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Literatur:

Die Darstellung folgt weitgehend: Mark Spoerer, Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939-1945, Stuttgart München 2001, S. 64 f.


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