NS-Zwangsarbeit: Stellungnahme der Ortspolizei Göttingen zu den Arbeitsbedingungen der polnischen Zwangsarbeiter bei der Firma Fritz Keim 31. Januar 1940 |
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Anlass für diese Stellungnahme war die Sorge des Arbeitsamts Göttingen, die polnischen Zwangsarbeiter könnten in Kontakt mit der deutschen Bevölkerung kommen:„Die Berührung mit der deutschen Bevölkerung soll weitmöglichst erschwert werden. Vielleicht lässt es sich z.B. auch erreichen, dass der Kirchenbesuch möglichst nicht mit der deutschen Bevölkerung zusammen erfolgt.“ (Arbeitsamt Göttingen an Oberbürgermeister 9.1.1940, Stadtarchiv Göttingen, Pol. Dir. Fach 124 Nr. 2, Bl. 375)
Transkription:
Faktisch war allerdings vor allem die "ärztliche Überwachung" mehr als mangelhaft. |
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"Um die ohnehin bestehenden Gefahren nicht durch Alkoholmissbrauch zu vermehren", hatte das Arbeitsamt außerdem ein Alkoholverbot für die Polen angeregt. Dazu stellte die Ortspolizei unter Punkt 3 auf der Rückseite des Berichts (hier nicht abgebildet) fest:
„Hinsichtlich des Alkoholmißbrauchs durch die Polen ist festgestellt, daß diese bislang größere Mengen von Alkohol nicht verbraucht haben. Sie trinken meistens Flaschenbier, besonders Malzbier, das sie sich auch der Gastwirtschaft „Maschmühle“, wo sie verpflegt werden, mitbringen. Hin und wieder haben auch einige der Polen Branntwein getrunken, jedoch meist nur in solchen Fällen, wenn sie erkältet waren oder infolge der ungewohnten Kost Magenbeschwerden hatten. Hierbei hat es sich aber meist nur um den Konsum von wenigen Schnäpsen gehandelt. Der Gastwirt Sigburg [richtig Sieburg - C.T.] ist erneut angewiesen, den Polen möglichst wenig Branntwein zu verabfolgen. Sigburg hat dieses auch bislang schon so gehalten und an Polen nur in den vorerwähnten Fällen Branntwein ausgeschenkt. Er hat angeblich auch kein Interesse daran, den ihm unter den heutigen Verhältnissen nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehenden Branntwein an die Polen zu verkaufen, sondern will diesen möglichst an seine deutschen Gasthausbesucher ausschenken.
Unter diesen Umständen wird ein besonderes Alkoholverbot für die Polen zur Zeit nicht für erforderlich gehalten." (Stadtarchiv Göttingen Pol. Dir. Fach 124 Nr. 2, Bl. 377 v.)
Siehe zu diesem Text ausführlicher:
Cordula Tollmien: "Die Überwachung der polnischen Arbeitskräfte wird nach wie vor täglich ausgeübt" - polnische Zwangsarbeiter in Göttingen von November 1939 bis Frühsommer 1940, unveröffentlichtes Manuskript 2004
(mit geringfügigen Änderungen im September 2011).
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