Gesetze und Vorschriften: NS-Ausländerrecht |
|
Wie in allen anderen gesellschaftlichen und politischen Bereichen auch war die NS-Bürokratie auch bezüglich der "Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften" von einer unerschöpfliche Regelungswut durchdrungen, die Ausdruck in einer unüberschaubaren Vielzahl von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen, Anordnungen, Bescheiden, Merkblättern und Formularen aller Art fand. Von der Anwerbung, der Vermittlung, der Unterbringung und den Lohn- und Arbeitsbedingungen bis zur Gebührenordnung für die Arbeitskarte oder die Überweisung von Erspranissen ausländischer Künstler, Musiker und Sänger war alles geregelt, was sich nur regeln ließ.
Hier werden nur die wichtigsten Vorschriften kurz vorgestellt und erläutert. Siehe dazu auch das "Merkblatt über die Behandlung der eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte". |
1942 vom Verlag der Deutschen Arbeitsfront in Berlin herausgegebene Sammlung von Vorschriften zum NS-Ausländerrecht mit mehreren Ergänzungen |