NS-Zwangsarbeit: Einwohnermeldekarte einer Italienerin, die im Oktober 1944 in Gestapohaft war |
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Maddalena T. war gemeinsam mit ihrer Leidensgenossin Angela P. am 29.10.1943 von der Gestapo Göttingen aus der Haft entlassen worden. Beide hatten zuvor bei Thilo Spötter in Ballenhausen gearbeitet und waren - dem Datum der Passausstellung zufolge - wohl seit Mai 1943 in Deutschland. Wenn es sich nur um eine kurze Gestapohaft ohne Einweisung in ein Arbeitserziehungslager gehandelt hat, werden die beiden wohl nach Unterzeichnung des Friedensvertrags mit den Allierten durch Italien verhaftet worden sein. Vielleicht war dieser Waffenstillstand sogar der Grund oder Anlass für die erfolgte Anzeige. Beide wechselten Anfang Dezember 1943 in die Friedrich-Zimmer-Klinik in Göttingen. Auf der Einwohmermeldekarte von Maddalena T. findet sich außerdem noch der nach dem Krieg angebrachte Bemerkung, dass diese schon im November 1943 zurück nach Italien gegangen sei. Dies geht zurück auf ein Ermittlungsergebnis, nach dem Maddalena T. im Februar 1946 schon seit 2 1/2 Jahren wieder in Italien gewesen sein soll. Dem Beamten ist dabei offensichtlich nicht aufgefallen, dass dies einen Widerspruch darstellt zu der Eintragung, dass Maddalena T. erst am 9.12.1943 in die Friedrich Zimmer Klinik gewechselt ist. Wenn man davon ausgeht, dass diese beiden Italienerinnen bereits vor der Unterzeichnung des Waffenstillstands mit den Allierten und vielleicht sogar schon vor dem Sturz Mussolinis in Deutschland arbeiteten (wofür das Datum der Passausstellung spricht), dann stellen sie genau das Bindeglied zwischen den Italienern dar, die vor dem Herbst 1943 mehr oder weniger freiwillig nach Deutschland kamen und denen, die die volle Härte der Maßnahmen gegen ein vorgebliches "Verrätervolk" traf. Ihr Schicksal zeigt, dass auch die Italiener, die vor dem Herbst 1943 nach Deutschland kamen, vor Verfolgung und Repression nicht sicher waren. |